Ausbildung in Corona-Zeiten
Unter Berücksichtigung der aktuellen Hygienekonzeptes für die kommunalbetriebenen Sportstätten der Stadt Chemnitz (Stand 21.01.2022) gelten für die Ausbildung nachstehende Regeln:
- Maximale Belegung einer 25 m Bahn mit maximal 10 Teilnehmern
- Testung/Nachweis Ausbilder*innen/Anleitungspersonal:
- Im Kinder- und Jugendbereich: 3G
- Im Erwachsenenbereich:
- Bädern: 2G-Plus (z.B. Nutzung Seminarraum Stadtbad)
- Schwimmkurse: 3G
- Testung/Nachweis Teilnehmer*innen:
- Bis 18 Jahre:
- Kinder unter 6 Jahren, noch nicht eingeschulte Kinder: Kein Nachweis notwendig
- Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren: Testnachweis (Testnachweis gilt als erfüllt, wenn eine Testpflicht nach der Schul- und Kita-CoronaVO besteht)
- Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: 3G (Testnachweis gilt als erfüllt, wenn eine Testpflicht nach der Schul- und Kita-CoronaVO besteht)
- Über 18 Jahre: 2G-Plus** (Schließung bei hohen Inzidenzen*)
- Verpflichtende Eintragung in Anwesenheitsliste (Abgabe einer Teilnehmerliste inklusive Betreuungspersonal, mit den Angaben zu Trainingsgruppe, Name, Alter und Status im Objekt)
- Optional: Check-In mit Corona-Warn-App (QR-Code liegt bereit)
Es gelten stets die aktuellen Hygieneregeln für die kommunalen Sportstätten
Der Bußgeld-Katalog des Landes Sachsen wird bei Nichteinhaltung umgesetzt:
*Inzidenzabhängig bedeutet, dass folgende Werte unterschritten sein müssen (bei Überschreitung müssen Sportstätten für Erwachsene schließen):
- 1500 – 7-Tage-Inzidenz je Landkreis/kreisfreie Stadt
- 1300 – Betten Normalstation (Freistaat Sachsen)
- 420 – Betten Intensivstation (Freistaat Sachsen)
**2G-Plus für die Teilnahme am Schwimmtraining - dies umfasst:
- Kinder unter 6 Jahren, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schüler*innen, die der Testpflicht der Schul- und Kita- Coronaverordnung unterliegen
- vollständig geimpfte Personen mit Auffrischungsimpfung
- vollständig geimpfte Personen mit Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate)
- vollständig geimpfte Personen mit letzter Impfung, die min. 14 Tage und max. 3 Monate zurückliegt