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Ausbildung in Corona-Zeiten

Unter Berücksichtigung der aktuellen Hygienekonzeptes für die kommunalbetriebenen Sportstätten der Stadt Chemnitz (Stand 21.01.2022) gelten für die Ausbildung nachstehende Regeln:

  • Maximale Belegung einer 25 m Bahn mit maximal 10 Teilnehmern
  • Testung/Nachweis Ausbilder*innen/Anleitungspersonal:
    • Im Kinder- und Jugendbereich: 3G
    • Im Erwachsenenbereich: 
      • Bädern: 2G-Plus (z.B. Nutzung Seminarraum Stadtbad)
      • Schwimmkurse: 3G
  • Testung/Nachweis Teilnehmer*innen:
    • Bis 18 Jahre: 
      • Kinder unter 6 Jahren, noch nicht eingeschulte Kinder: Kein Nachweis notwendig
      • Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren: Testnachweis (Testnachweis gilt als erfüllt, wenn eine Testpflicht nach der Schul- und Kita-CoronaVO besteht)
      • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: 3G (Testnachweis gilt als erfüllt, wenn eine Testpflicht nach der Schul- und Kita-CoronaVO besteht)
    • Über 18 Jahre: 2G-Plus** (Schließung bei hohen Inzidenzen*)
  • Verpflichtende Eintragung in Anwesenheitsliste (Abgabe einer Teilnehmerliste inklusive Betreuungspersonal, mit den Angaben zu Trainingsgruppe, Name, Alter und Status im Objekt)
  • Optional: Check-In mit Corona-Warn-App (QR-Code liegt bereit)

 

Es gelten stets die aktuellen Hygieneregeln für die  kommunalen Sportstätten

Der Bußgeld-Katalog des Landes Sachsen wird bei Nichteinhaltung umgesetzt: 

 

*Inzidenzabhängig bedeutet, dass folgende Werte unterschritten sein müssen (bei Überschreitung müssen Sportstätten für Erwachsene schließen):

  • 1500 – 7-Tage-Inzidenz je Landkreis/kreisfreie Stadt
  • 1300 – Betten Normalstation (Freistaat Sachsen)
  • 420 – Betten Intensivstation (Freistaat Sachsen)

 

 

**2G-Plus für die Teilnahme am Schwimmtraining - dies umfasst:

  • Kinder unter 6 Jahren, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schüler*innen, die der Testpflicht der Schul- und Kita- Coronaverordnung unterliegen
  • vollständig geimpfte Personen mit Auffrischungsimpfung
  • vollständig geimpfte Personen mit Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate)
  • vollständig geimpfte Personen mit letzter Impfung, die min. 14 Tage und max. 3 Monate zurückliegt

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